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Hiermit informieren wir Sie über die neuen Vorgaben zur Meldung von Missständen.

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt, ist eine gesetzliche Regelung, die den Schutz von Personen sicherstellt, die Informationen über rechtswidrige Handlungen oder Missstände in Unternehmen oder Organisationen melden. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, den Hinweisgebern, auch Whistleblowern genannt, einen angemessenen Schutz vor möglichen Repressalien zu gewährleisten und somit die Integrität von Organisationen zu fördern.

Das Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter, die Verstöße gegen Gesetze, ethische Richtlinien oder sonstige Regelungen innerhalb ihrer Organisation beobachten, in der Lage sein sollten, diese Mängel ohne Angst vor beruflichen Konsequenzen zu melden. Hierbei können es sich um Verstöße gegen Umweltauflagen, Korruption, Betrug, Diskriminierung oder andere illegale oder unethische Praktiken handeln.

Ein zentraler Bestandteil des Hinweisgeberschutzgesetzes ist der Schutz der Identität des Hinweisgebers. Dies bedeutet, dass die gemeldeten Informationen vertraulich behandelt werden müssen und der Whistleblower vor möglichen Repressalien wie Kündigung, Versetzung oder anderen Diskriminierungen geschützt werden muss. Die Offenlegung der Identität des Hinweisgebers sollte nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen erfolgen, um mögliche negative Folgen zu minimieren.

Darüber hinaus legt das Gesetz auch fest, dass Unternehmen interne Mechanismen zur Entgegennahme von Hinweisen implementieren müssen. Diese Strukturen sollen sicherstellen, dass die gemeldeten Informationen angemessen untersucht und Maßnahmen ergriffen werden, um etwaige Verstöße zu beheben. Der Ev. Krankenhausverein e.V. inklusive aller Töchterunternehmen bietet folgende Möglichkeiten der (anonymen) Meldung von Hinweisen:

  • Nutzung des Formulars auf der Website https://khv.hinweisgeberportal.de
  • Kontakt per E-Mail an hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de
  • Kontakt telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich unter der Rufnummer 0800-1234-205 (Mo – Fr, 8-18 Uhr)
  • Kontakt per Post: Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln

Das Hinweisgeberschutzgesetz trägt somit dazu bei, eine Kultur der Transparenz und Ethik in Unternehmen zu fördern. Es ermutigt dazu, Fehlverhalten zu melden, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen. Insgesamt unterstützt es die Schaffung eines Umfelds, in dem Verstöße gegen Gesetze und ethische Standards frühzeitig erkannt und behoben werden können, was letztendlich dem Gemeinwohl und der Integrität von Organisationen dient.