Stationäre Intensivversorgung gemäß IPReG
Die stationäre Intensivversorgung ist eine hochspezialisierte Form der medizinischen Versorgung und umfasst eine Vielzahl von Behandlungen und Verfahren, wie z.B. Beatmung, Trachealkanülenmanagement und die ständige Interventionsbereitschaft bei einer Dysphagie und oder Epilepsie.
Zur fachpflegerischen Versorgung insbesondere beatmungsabhängiger Patient/-innen sind umfangreiche Kenntnisse erforderlich. Deshalb werden auf dem Intensivbereich speziell geschulte Pflegefachkräfte eingesetzt, so dass die fachlich hochkompetente Betreuung und Pflege durchgängig gewährleistet ist. Die Beatmung wird ärztlicherseits auf die Bedürfnisse der Patient/-innen abgestimmt und kann je nach individuellem Zustand variieren. In einigen Fällen wird die Beatmung kontinuierlich durchgeführt, während in anderen Fällen eine intermittierende Beatmung angezeigt ist, bei der der Patient in bestimmten Intervallen von der Maschine beatmet wird. Eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Ärzt/-innen, Fachärzten und kooperativen Fachkliniken sowie regelmäßige Überprüfungen der Beatmungsbedürftigkeit sind gewährleistet.
Neben den allgemein pflegerischen Aufgaben ist es wichtig, die Patienten/-innen mit Intensivpflegebedarf -ganz gleich, aus welchem Grund- engmaschig und gewissenhaft zu überwachen, um auf Änderungen des Gesundheitszustandes schnell und angemessen reagieren zu können.
Zudem verfügt die Einrichtung über ein modernes und professionelles Therapiezentrum aus den Bereichen der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. Unser Team besteht aus erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiter/-innen, die regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um sicherzustellen, dass sie stets auf dem neuesten Stand der Therapie-Methoden sind. Wir bieten eine breite Palette an Therapieoptionen an, die individuell auf die Bedürfnisse jedes Patienten abgestimmt werden. Daneben kommt nach Möglichkeit und Wunsch auch tiergestützte Therapien zur Anwendung.
Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Patient/-innen und dessen Angehörige und Betreuer, um sicherzustellen, dass sie über die Behandlungsziele informiert sind und eine aktive Rolle zu deren Erreichung übernehmen können.
In Gemeinschaftsräumen ist Platz für gemeinsame Aktivitäten, den Austausch mit Bewohnern und Angehörigen oder ein entspanntes Beisammensein. Flexible Besuchszeiten ermöglichen es, die Einbindung in Familie und Freundeskreis so gut wie möglich aufrecht zu erhalten und so eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten.
Die Kosten der Betreuung übernimmt bei festgestelltem Bedarf (nach Antragsstellung und Genehmigung) im Wesentlichen die Krankenkasse.
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!