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Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Der Evangelische Krankenhausverein bietet neben einer stationären Langzeitversorgung in allen Versorgungsbereichen (Geriatrie, Geronto-/Psychiatrie und Fachpflege Phase F – Haus Soteria) eingestreute Plätze für die Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege an. Die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, auf die Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch haben, kommt insbesondere in Betracht,

• für Menschen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, jedoch ambulant noch nicht versorgt werden können, weil z.B.

     o noch keine Pflegeperson zur Verfügung steht, oder

     o das Wohnumfeld noch organisiert werden muss, oder

     o noch intensive Pflege notwendig ist,

darüber hinaus:

• zur Entlastung der Pflegeperson (zu Hause), weil diese

     o krank ist,

     o eine Erholungszeit braucht, oder

     o einen Urlaub durchführt.

Vollstationäre Kurzzeitpflege kann für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Der Leistungsanspruch umfasst die Kosten für die pflegerischen Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung.

Sofern eine Pflegeperson einen in einer Pflegestufe eingruppierten Patienten bereits seit zwölf Monaten pflegt, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege.




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